Johann Wolfgang v. Goethe, „Der Zauberlehrling“
Fortsetzung
Als EU-Bürger konnte man generell sehr einfach nach Dänemark einreisen, inklusive Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Man musste lediglich entweder einen festen Job in Dänemark nachweisen, oder alternativ finanzielle Mittel in einer bestimmten Höhe aufweisen. So zeigte man dem Staat, dass man sich mit seinen Ersparnissen auch ohne Job in Dänemark selbst finanzieren konnte und dem Staat nicht nutzlos auf der Tasche liegen würde. Und schon war man willkommen.
Bei der Einwanderung auf der Grundlage eigener Ersparnisse gab es 2 Beträge. Brachte man den geringeren Betrag auf, bekam man einen „bevis for registrering“ für 1 Jahr und musste danach erneut auf dem Amt erscheinen. Konnte man den höheren Betrag aufweisen, durfte man sich 5 Jahre in Dänemark aufhalten. Inklusive Arbeitserlaubnis. Und nach 5 Jahren im Lande, in denen man nicht ausgewiesen wurde, durfte man für immer bleiben. Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los, Teil II weiterlesen